Externer SSB · §70 StrlSchG · Bundesweit

Externer Strahlenschutzbeauftragter für Personaldienstleister und Unternehmen in ganz Deutschland

Ich bin Jens Pfeiffer – Ihr externer Strahlenschutzbeauftragter und Strahlenschutzbevollmächtigter. Seit 2008 betreue ich Personaldienstleister, Forschungseinrichtungen, Kliniken und Industriebetriebe von Berlin aus. Persönlich erreichbar, behördlich überprüft, mit direktem Draht zum LAGetSi und Messstellen bundesweit.

Speziell für Personaldienstleister

Strahlenschutz für überlassene Mitarbeiter nach §25 StrlSchG

Wenn Ihre Mitarbeiter in fremden Anlagen mit ionisierender Strahlung tätig sind, brauchen Sie einen eigenen Strahlenschutzbeauftragten – auch wenn die Einsatzorte wechseln. Ich übernehme den kompletten Verwaltungsaufwand, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können:

Bestellung als externer SSB – nach §70 StrlSchG, Anzeige bei zuständiger Behörde inklusive
Strahlenpass-Verwaltung – Beantragung, Registrierung beim BfS, SSR-Nummern
Dosimetrie zentral organisiert – Versand, Auswertung, Rückgabe-Tracking
Jährliche Unterweisungen – online im Seminarraum oder vor Ort, mit Bescheinigung
Vertretung bei Krankheit/Urlaub – ein zweiter SSB steht jederzeit bereit
Persönlich erreichbar – kein Callcenter, kein Ticketsystem, direkter Ansprechpartner

Leistungen im Überblick

Alles, was Sie für rechtssicheren Strahlenschutz brauchen – aus einer Hand.

Erfahrung

Warum ein externer Strahlenschutzbeauftragter?

Mit mir als externem Strahlenschutzbeauftragten sparen Sie Schulungs- und Personalkosten und vermeiden das Risiko, dass interne SSB durch Kündigung oder Krankheit ausfallen. Ich bringe langjährige Erfahrung aus Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren und Synchrotronanlagen mit – und kenne die Anforderungen der Strahlenschutzbehörden aus erster Hand.

Als Strahlenschutzbevollmächtigter (SSBV) übernehme ich auf Wunsch zusätzlich die übergeordnete organisatorische Verantwortung: Vertretung gegenüber Behörden, Strahlenschutzkonzept, Koordination mehrerer SSB im Betrieb und Sicherstellung aller Meldepflichten.

Forschungseinrichtungen & Anlagen mit nachgewiesener Erfahrung

Forschungsreaktoren

  • BER I & II – Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB)
  • FRM II – TU München
  • TRIGA Mark II – Universität Mainz
  • SUR – Stuttgart / Ulm
  • AKR-2 – TU Dresden
  • Institut für Strahlungsmesstechnik – HFU Furtwangen

Elektronenbeschleuniger & Synchrotrons

  • BESSY II – Helmholtz-Zentrum Berlin
  • DESY – Hamburg
  • ELBE – HZDR Dresden-Rossendorf
  • ANKA – Karlsruhe (KIT)

Kernkraftwerke & Industrie

  • Olkiluoto OL3 – Finnland (EPR)
  • Flamanville – Frankreich (EPR)
  • Taishan – China (EPR)
  • KKW Stade – Rückbau (E.ON)
  • MTU Aero Engines – München
Vertrauen

Behördliche Überprüfungen & Zuverlässigkeit

Als externer Strahlenschutzbeauftragter unterliege ich regelmäßigen behördlichen Überprüfungen. Diese Nachweise stelle ich Auftraggebern auf Wunsch jederzeit zur Verfügung:

Mehr zu meinem beruflichen Werdegang – von Olkiluoto bis BESSY II – finden Sie unter Über mich.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wann brauche ich als Personaldienstleister einen externen Strahlenschutzbeauftragten?

Personaldienstleister, deren Mitarbeiter nach §25 StrlSchG in fremden Anlagen mit ionisierender Strahlung tätig sind, benötigen einen eigenen Strahlenschutzbeauftragten. Ein externer SSB ist ideal, weil der Aufwand für eine interne Fachkundeausbildung in keinem Verhältnis zum Bedarf steht. Ich übernehme Bestellung, Strahlenpass-Verwaltung, SSR-Nummern, Dosimetrie und Unterweisungen aus einer Hand.

Was unterscheidet einen SSB vom Strahlenschutzbevollmächtigten (SSBV)?

Der SSB ist nach §70 StrlSchG für die operative Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften verantwortlich. Der SSBV übernimmt die übergeordnete organisatorische Verantwortung, vertritt das Unternehmen gegenüber Behörden und koordiniert mehrere SSB. Beide Rollen können von einer Person übernommen werden – ich biete beides aus einer Hand.

In welchen Bundesländern arbeiten Sie?

Ich arbeite bundesweit. Hauptsitz ist Berlin, mit direkten Kontakten zum LAGetSi. Bestandskunden gibt es in Berlin, Brandenburg, Bayern, Niedersachsen, Hessen und weiteren Bundesländern. Die Personendosimetrie wird zentral von Berlin aus für ganz Deutschland verwaltet.

Wie schnell kann ich Sie als SSB bestellen lassen?

Nach Erstkontakt und Klärung der Anwendungsgebiete erfolgt die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten inklusive Anzeige bei der zuständigen Behörde in der Regel innerhalb weniger Wochen. Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Bundesland und der zuständigen Strahlenschutzbehörde ab.

Was kostet ein externer Strahlenschutzbeauftragter?

Die Bestellung zum SSB inklusive Anzeige der Tätigkeit kostet ab 350 €, die jährliche Bestätigung ab 250 €. Strahlenschutz-Unterweisungen liegen bei 18 €/Person, ein Strahlenpass bei 10 €. Die Preise variieren je nach Gebührenordnung des Bundeslandes. Vollständige Preisübersicht ansehen →

Was passiert ohne Strahlenschutzbeauftragten?

Der Betrieb genehmigungspflichtiger Tätigkeiten ohne bestellten SSB verstößt gegen das Strahlenschutzgesetz und kann zu Bußgeldern, Stilllegung der Anlage und im Einzelfall zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Ohne anerkannte Fachkunde nach §47/§51 StrlSchV ist die Tätigkeit als SSB rechtlich nicht zulässig.

Kann ein interner Mitarbeiter zum Strahlenschutzbeauftragten werden?

Grundsätzlich ja – der Mitarbeiter muss aber die Fachkunde nach §47/§51 StrlSchV nachweisen. Dazu gehören eine geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und der Besuch anerkannter Fachkundekurse. Der Besuch eines einzelnen Kurses allein reicht nicht aus. Bei mir können interne Mitarbeiter die Aktualisierung der Fachkunde absolvieren.