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PFEIFFER • Strahlenschutz
Externer Strahlenschutzbeauftragter (§70 StrlSchG) – seit 2008 in Berlin
Externer SSB · §70 StrlSchG · Bundesweit
Externer Strahlenschutzbeauftragter für Personaldienstleister und Unternehmen in ganz Deutschland
Ich bin Jens Pfeiffer – Ihr externer Strahlenschutzbeauftragter und Strahlenschutzbevollmächtigter.
Seit 2008 betreue ich Personaldienstleister, Forschungseinrichtungen, Kliniken und Industriebetriebe von Berlin aus.
Persönlich erreichbar, behördlich überprüft, mit direktem Draht zum LAGetSi und Messstellen bundesweit.
Strahlenschutz für überlassene Mitarbeiter nach §25 StrlSchG
Wenn Ihre Mitarbeiter in fremden Anlagen mit ionisierender Strahlung tätig sind, brauchen Sie einen eigenen
Strahlenschutzbeauftragten – auch wenn die Einsatzorte wechseln. Ich übernehme den kompletten Verwaltungsaufwand,
damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können:
✓Bestellung als externer SSB – nach §70 StrlSchG, Anzeige bei zuständiger Behörde inklusive
✓Strahlenpass-Verwaltung – Beantragung, Registrierung beim BfS, SSR-Nummern
Mit mir als externem Strahlenschutzbeauftragten sparen Sie Schulungs- und Personalkosten und
vermeiden das Risiko, dass interne SSB durch Kündigung oder Krankheit ausfallen. Ich bringe
langjährige Erfahrung aus Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren und Synchrotronanlagen mit –
und kenne die Anforderungen der Strahlenschutzbehörden aus erster Hand.
Als Strahlenschutzbevollmächtigter (SSBV) übernehme ich auf Wunsch zusätzlich die übergeordnete
organisatorische Verantwortung: Vertretung gegenüber Behörden, Strahlenschutzkonzept, Koordination mehrerer
SSB im Betrieb und Sicherstellung aller Meldepflichten.
Forschungseinrichtungen & Anlagen mit nachgewiesener Erfahrung
Forschungsreaktoren
BER I & II – Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB)
FRM II – TU München
TRIGA Mark II – Universität Mainz
SUR – Stuttgart / Ulm
AKR-2 – TU Dresden
Institut für Strahlungsmesstechnik – HFU Furtwangen
Elektronenbeschleuniger & Synchrotrons
BESSY II – Helmholtz-Zentrum Berlin
DESY – Hamburg
ELBE – HZDR Dresden-Rossendorf
ANKA – Karlsruhe (KIT)
Kernkraftwerke & Industrie
Olkiluoto OL3 – Finnland (EPR)
Flamanville – Frankreich (EPR)
Taishan – China (EPR)
KKW Stade – Rückbau (E.ON)
MTU Aero Engines – München
Vertrauen
Behördliche Überprüfungen & Zuverlässigkeit
Als externer Strahlenschutzbeauftragter unterliege ich regelmäßigen behördlichen Überprüfungen.
Diese Nachweise stelle ich Auftraggebern auf Wunsch jederzeit zur Verfügung:
Mehr zu meinem beruflichen Werdegang – von Olkiluoto bis BESSY II – finden Sie unter
Über mich.
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Wann brauche ich als Personaldienstleister einen externen Strahlenschutzbeauftragten?
Personaldienstleister, deren Mitarbeiter nach §25 StrlSchG in fremden Anlagen mit ionisierender
Strahlung tätig sind, benötigen einen eigenen Strahlenschutzbeauftragten. Ein externer SSB ist ideal, weil der
Aufwand für eine interne Fachkundeausbildung in keinem Verhältnis zum Bedarf steht. Ich übernehme Bestellung,
Strahlenpass-Verwaltung, SSR-Nummern, Dosimetrie und Unterweisungen aus einer Hand.
Was unterscheidet einen SSB vom Strahlenschutzbevollmächtigten (SSBV)?
Der SSB ist nach §70 StrlSchG für die operative Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften
verantwortlich. Der SSBV übernimmt die übergeordnete organisatorische Verantwortung,
vertritt das Unternehmen gegenüber Behörden und koordiniert mehrere SSB. Beide Rollen können von einer
Person übernommen werden – ich biete beides aus einer Hand.
In welchen Bundesländern arbeiten Sie?
Ich arbeite bundesweit. Hauptsitz ist Berlin, mit direkten Kontakten zum LAGetSi.
Bestandskunden gibt es in Berlin, Brandenburg, Bayern, Niedersachsen, Hessen und weiteren Bundesländern.
Die Personendosimetrie wird zentral von Berlin aus für ganz Deutschland verwaltet.
Wie schnell kann ich Sie als SSB bestellen lassen?
Nach Erstkontakt und Klärung der Anwendungsgebiete erfolgt die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten
inklusive Anzeige bei der zuständigen Behörde in der Regel innerhalb weniger Wochen. Die Bearbeitungsdauer
hängt vom jeweiligen Bundesland und der zuständigen Strahlenschutzbehörde ab.
Was kostet ein externer Strahlenschutzbeauftragter?
Die Bestellung zum SSB inklusive Anzeige der Tätigkeit kostet ab 350 €, die jährliche
Bestätigung ab 250 €. Strahlenschutz-Unterweisungen liegen bei 18 €/Person,
ein Strahlenpass bei 10 €. Die Preise variieren je nach Gebührenordnung des Bundeslandes.
Vollständige Preisübersicht ansehen →
Was passiert ohne Strahlenschutzbeauftragten?
Der Betrieb genehmigungspflichtiger Tätigkeiten ohne bestellten SSB verstößt gegen das Strahlenschutzgesetz
und kann zu Bußgeldern, Stilllegung der Anlage und im Einzelfall zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Ohne anerkannte Fachkunde nach §47/§51 StrlSchV ist die Tätigkeit als SSB rechtlich nicht zulässig.
Kann ein interner Mitarbeiter zum Strahlenschutzbeauftragten werden?
Grundsätzlich ja – der Mitarbeiter muss aber die Fachkunde nach §47/§51 StrlSchV nachweisen.
Dazu gehören eine geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und der Besuch anerkannter Fachkundekurse.
Der Besuch eines einzelnen Kurses allein reicht nicht aus. Bei mir können interne Mitarbeiter die
Aktualisierung der Fachkunde absolvieren.