PFEIFFER • Strahlenschutz Strahlenschutzbeauftragter (SSB) §70 des Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) |
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Dosimetrie
Die Zuständigkeit für die Dosimetrie obliegt dem SSB. Im September 2025 habe ich die Verantwortung für über 250 Dosimeter übernommen, die von mir verwaltet werden. Diese Entwicklung spiegelt das kontinuierliche Wachstum meines Verantwortungsbereichs wider und zeigt die erfolgreiche Etablierung einer klar strukturierten, effizienten und verlässlichen Verwaltungsorganisation. Die Verwaltung der Personendosimetrie obliegt mir. In meiner Funktion als Strahlenschutzbeauftragter (SSB) nehme ich diese Aufgabe inzwischen von Berlin aus bundesweit wahr. Unser System überzeugt durch höchste Effizienz und durchdachte Prozesse. Jeder Mitarbeiter erhält sein Dosimeter in einem hochwertigen, stabilen Kuvert – inklusive vorfrankiertem und adressiertem Rückumschlag sowie einer übersichtlichen Anleitung für die einfache Rücksendung und Kontaktaufnahme. So gewährleisten wir einen komfortablen, sicheren und reibungslosen Ablauf. Dosimetriestellen ![]() ![]() ![]() ![]() |
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