SSB für Röntgeneinrichtungen
Externer Strahlenschutzbeauftragter für Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen, MVZ und Kliniken. Bundesweit aus Berlin. Persönlich, planbar, ohne Software-Wirrwarr.
Was macht ein Strahlenschutzbeauftragter für Röntgen?
Jede Einrichtung, die Röntgengeräte zur Diagnose oder Therapie einsetzt, muss nach §70 StrlSchG mindestens einen Strahlenschutzbeauftragten (SSB) bestellen. Der SSB ist die operativ verantwortliche Person, die dafür sorgt, dass der Strahlenschutz in der Einrichtung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die operative Verantwortung umfasst
- Sachverständigenprüfung nach §88 StrlSchV (i. d. R. alle 5 Jahre) organisieren und begleiten
- Konstanzprüfung (monatlich für CR/DR-Anlagen, jährlich für Befundungsmonitore)
- Qualitätssicherung und Führung des QS-Handbuchs nach DIN 6868 / DIN EN 61223
- Unterweisung der Mitarbeiter nach §63 StrlSchV (jährlich)
- Behördenmeldungen: Anzeige der Tätigkeit, Wechsel des SSB, Änderungen der Anlage
- Dosimetrie der beruflich exponierten Personen (Kat. A/B)
- Strahlenschutzanweisung erstellen und aktuell halten
Verstöße können nach §195 StrlSchG mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. Wer die Funktion nicht intern besetzt bekommt — etwa weil keine Fachkunde verfügbar ist oder die Vertretung bei Urlaub/Krankheit fehlt — bestellt mich als externen SSB.
Für wen ich arbeite
Was mich von der Konkurrenz unterscheidet
Bundesweite Betreuung — alle 16 Bundesländer
Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Anzeige der SSB-Bestellung variiert je Bundesland (LAGetSi Berlin, Bezirksregierungen NRW, Regierungspräsidien Bayern etc.). Die Koordination und die Behördenkommunikation übernehme ich vollständig für Sie.
Sind Sie auf der Suche nach einem externen SSB für Ihre Röntgeneinrichtung?
Ein kurzes Kennenlerngespräch reicht, um Aufwand und Konditionen zu klären. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden persönlich zurück.
Ab 89 €/Monat · keine Mindestlaufzeit · monatlich kündbar
Häufige Fragen — SSB Röntgen
Wer braucht einen Strahlenschutzbeauftragten für Röntgen?
Jede Einrichtung, die Röntgengeräte zur Diagnose oder Therapie einsetzt, muss nach §70 StrlSchG mindestens einen Strahlenschutzbeauftragten (SSB) bestellen. Das gilt für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen, MVZ, Kliniken, Krankenhäuser und Veterinärkliniken — auch bei nur einem Röntgengerät.
Welche Fachkunde braucht ein SSB für Röntgen?
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz richtet sich nach §51 StrlSchV und wird in staatlich anerkannten Strahlenschutzkursen erworben. Sie muss alle 5 Jahre durch einen Aktualisierungskurs auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Pfeiffer Strahlenschutz verfügt über alle erforderlichen Fachkunden (S1.1–S6.1) für Röntgeneinrichtungen.
Was kostet ein externer SSB für eine Röntgenpraxis?
Die Kosten richten sich nach Umfang, Anzahl der Geräte und Standorten. Für eine typische Einzelpraxis mit 1–2 Röntgengeräten beginnt die monatliche Pauschale bei ca. 89 €. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach kurzem Kennenlerngespräch. Details auf der Preise-Seite.
Wie oft muss eine Sachverständigenprüfung erfolgen?
Die Sachverständigenprüfung von Röntgeneinrichtungen erfolgt nach §88 StrlSchV in der Regel alle 5 Jahre. Davon zu unterscheiden ist die jährliche Konstanzprüfung durch Sie selbst bzw. den SSB sowie die monatliche Konstanzprüfung in der Radiologie nach DIN 6868. Ich organisiere und begleite alle Prüfungen.
Was ist der Unterschied zwischen SSB und SSBV?
Der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) ist nach §70 StrlSchG für die operative Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften verantwortlich. Der Strahlenschutzbevollmächtigte (SSBV) übernimmt die übergeordnete organisatorische Verantwortung und vertritt das Unternehmen gegenüber Behörden. In kleinen Praxen kann eine Person beide Rollen übernehmen.
Kann der SSB auch in mehreren Bundesländern tätig sein?
Ja. Pfeiffer Strahlenschutz arbeitet bundesweit in allen 16 Bundesländern. Die zuständige Aufsichtsbehörde variiert je nach Bundesland — die Anzeige der SSB-Bestellung erfolgt jeweils dort. Die Koordination und Behördenkommunikation übernehme ich vollständig.
Wie schnell kann ich als externer SSB bestellt werden?
Nach Vertragsabschluss erstelle ich die Bestellungsurkunde und reiche die Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein. In den meisten Bundesländern erfolgt die Bestätigung innerhalb von 2–4 Wochen. Ich kann die Funktion ab Bestellungsbestätigung übernehmen.