PFEIFFER • Strahlenschutz

Strahlenschutzbeauftragter (§70 StrlSchG)

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Strahlenschutzbeauftragter und Strahlenschutzbevollmächtigter

Ein Strahlenschutzbeauftragter (SSB) übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Strahlenschutz und sorgt für die Sicherheit im Umgang mit ionisierender Strahlung.

Darüber hinaus übernehme ich auch die Aufgaben eines Strahlenschutzbevollmächtigten (SSBV), um die Organisation und Umsetzung aller strahlenschutzrelevanten Prozesse im Unternehmen umfassend sicherzustellen.

Gesetzliche Grundlage

Wenn Sie Tätigkeiten nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) oder in Verbindung mit der Röntgenverordnung (RöV) ausüben, benötigen Sie einen Strahlenschutzbeauftragten. Dies gilt insbesondere für:

  • § 12 StrlSchG i.V.m. § 3 oder § 5 RöV – Betrieb einer Röntgenanlage oder eines Störstrahlers
  • § 19 StrlSchG i.V.m. § 4 RöV – Inbetriebnahme einer Röntgenanlage
  • § 25 StrlSchG – Beschäftigung in fremden Anlagen
  • § 26 StrlSchG – Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler

Egal, ob Sie als eigenes Unternehmen oder als Dienstleister tätig sind – Sie benötigen einen qualifizierten Strahlenschutzbeauftragten.

Fachkundeanforderungen

Gemäß § 47 und § 51 StrlSchV ist für die Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragter der Nachweis einer erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz notwendig.

Wichtig: Der Besuch eines einzelnen Kurses allein reicht nicht aus, um die Fachkunde zu erwerben!

In vielen Betrieben werden fälschlicherweise Büro- oder Verwaltungskräfte als Strahlenschutzbeauftragte eingesetzt, ohne dass sie über die behördlich anerkannte Fachkunde des jeweiligen Bundeslandes verfügen. Dies führt dazu, dass die Befähigung zur Ausübung der Tätigkeit als SSB rechtlich nicht gegeben ist.

Erforderliche Nachweise zur Erlangung der Fachkunde

  • Nachweis einer geeigneten Ausbildung für das jeweilige Anwendungsgebiet
  • Nachweis praktischer Erfahrung im Umgang mit Strahlung
  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an anerkannten Fachkundekursen

Ohne diese Nachweise ist die Ausübung der Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragter nicht zulässig.

Aufgaben als Strahlenschutzbevollmächtigter (SSBV)

Als Strahlenschutzbevollmächtigter übernehme ich zusätzlich zu den Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten die übergeordnete Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung aller organisatorischen und administrativen Maßnahmen im Bereich Strahlenschutz. Dazu gehören insbesondere:

  • Vertretung des Unternehmens gegenüber den zuständigen Strahlenschutzbehörden
  • Überwachung der Einhaltung aller gesetzlichen Verpflichtungen nach StrlSchG und StrlSchV
  • Erstellung, Pflege und Umsetzung des betrieblichen Strahlenschutzkonzepts
  • Kontrolle der Arbeitsabläufe, Schutzmaßnahmen und Dokumentationen
  • Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Strahlung
  • Koordination und Beaufsichtigung der Strahlenschutzbeauftragten im Betrieb
  • Sicherstellung der Meldepflichten, Prüfungen und behördlichen Kommunikation

Durch die Kombination beider Rollen – Strahlenschutzbeauftragter und Strahlenschutzbevollmächtigter – gewährleiste ich eine lückenlose Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen und eine effiziente Organisation des Strahlenschutzes im Unternehmen.

Vertretung

Im Krankheitsfall oder während meines Urlaubs steht ein weiterer Strahlenschutzbeauftragter für die administrativen Aufgaben und die Aufrechterhaltung des Strahlenschutzes zur Verfügung.