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PFEIFFER • Strahlenschutz Strahlenschutzbeauftragter (SSB) §70 des Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) |
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Strahlenschutzbeauftragter
Ein Strahlenschutzbeauftrgter übernimmt die Aufgaben im Strahlenschutz Sollten sie einer Tätigkeit nach StrlSchG/StrlSchV und in Verbindung nach Röntgenverordnung (RöV) nachgehen entweder als eingener Betrieb oder als Dienstleister brauchen sie einen Strahlenschutzbeauftragten. §47 und §51 StrlSchV - Erforderliche Fachkunde Nein, ein Besuch eines Kurses reicht nicht aus, um die Fachkunde zu erlangen! Viele Firmen setzten stellen Büromitarbeiter ab, um die Tätigkeiten eines SSB auszuüben nur ohne, dass diese Mitarbeiter die erforderliche Fachkunde der Behörde des Bundeslandes besitzen. Somit fehlt die Befähigung zur Ausübung der Tätigkeit als SSB. Ohne das ist leider die Ausübung der Tätigkeit als SSB nicht gegeben. weiterer SSB Im Krankheitsfall oder während meines Urlaubes steht ein weiterer Strahlenschutzbeauftragter für die administrativen Aufgaben bereit. |
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