SSB Umgang mit radioaktiven Stoffen
Externer Strahlenschutzbeauftragter für Nuklearmedizin, Strahlentherapie, Forschung und Industrie. Mit 25 Jahren echter Reaktor- und Hochaktivitätspraxis — keine reine Bürobesetzung.
Was bedeutet „Umgang mit radioaktiven Stoffen"?
§12 StrlSchG regelt die Genehmigungspflicht für jeden Umgang mit radioaktiven Stoffen oberhalb der Freigrenzen (Anlage 4 StrlSchG). Dazu zählen Erwerb, Lagerung, Verwendung, Bearbeitung und Beseitigung von:
- Offenen radioaktiven Stoffen — z. B. Radiopharmaka in der Nuklearmedizin (Tc-99m, F-18, I-131, Lu-177)
- Geschlossenen Strahlern — z. B. Cs-137-Bestrahlungsquellen, Co-60 in der industriellen Materialprüfung
- Hochradioaktiven Strahlenquellen (HRQ) nach SEWD-Richtlinie
Pflichten des Genehmigungsinhabers
- SSB-Bestellung nach §70 StrlSchG (extern möglich)
- Buchführung über Erwerb, Bestand und Abgabe (§85 StrlSchV)
- Kontaminationsmessungen — Wisch- und Wischtests, Arbeitsplatzüberwachung
- Abklingbehälter für radioaktive Abfälle, Abluftüberwachung
- Inkorporationsüberwachung bei offenen Stoffen
- Sachverständigenprüfung der Strahlenschutzeinrichtungen
- Strahlenschutzanweisung & Notfallplan
- Jährliche Unterweisung nach §63 StrlSchV
Verstöße gegen Genehmigungsauflagen können nicht nur Bußgelder bis zu 50.000 € auslösen, sondern auch zum Entzug der Umgangsgenehmigung führen — was den Betrieb der Einrichtung sofort beendet.
Für wen ich arbeite
Mein USP — echte Hochaktivitäts-Praxis
Bundesweite Betreuung — alle 16 Bundesländer
Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sind die Aufsichtsbehörden besonders streng — je nach Bundesland und Aktivitätsstufe unterschiedliche Stellen (Bezirksregierungen, LfU, LAGetSi). Die Koordination und Behördenkommunikation übernehme ich vollständig.
Brauchen Sie einen SSB mit echter Hochaktivitäts-Erfahrung?
Egal ob Nuklearmedizin, Forschung oder Industrie — ich übernehme die Funktion und begleite Sie von der Genehmigungsanfrage bis in den laufenden Betrieb. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine kurze Nachricht.
Ab ~350 €/Monat · projektbasiert für Forschung & Stilllegung
Häufige Fragen — SSB Radioaktive Stoffe
Was regelt §12 StrlSchG?
§12 StrlSchG regelt die Genehmigungspflicht für den Umgang mit radioaktiven Stoffen oberhalb der Freigrenzen nach Anlage 4 StrlSchG. Wer offene oder geschlossene Strahler einsetzt — etwa in der Nuklearmedizin, Forschung oder Industrie — benötigt eine Umgangsgenehmigung und mindestens einen Strahlenschutzbeauftragten.
Was ist der Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Strahlern?
Geschlossene Strahler sind dauerhaft umschlossen (z.B. Cs-137-Quellen für Bestrahlung, Co-60 in Industrie-Anlagen). Offene Strahler liegen in nicht-umschlossener Form vor — typisch Radiopharmaka in der Nuklearmedizin (Tc-99m, F-18, I-131). Offene Strahler stellen höhere Anforderungen an Kontaminationsschutz, Abluftüberwachung und Entsorgung.
Welche Fachkunde ist erforderlich?
Nach §47 StrlSchV — je nach Stoffart und Aktivität unterschiedliche Fachkunden: S1.1 (Grundkurs), S2 (Umgang offen), S4.1/S4.2 (Forschung), S5 (Industrie), S6.1/S6.2 (Hochaktivitäten). Pfeiffer Strahlenschutz hat die Fachkunden für die gängigen Einsatzbereiche inkl. Nuklearmedizin und Forschung.
Welche besonderen Pflichten habe ich beim Umgang?
Buchführung über Aktivitäten (§85 StrlSchV), regelmäßige Kontaminationsmessungen, Wisch- und Wischtests, Abklingbehälter für radioaktive Abfälle, Inkorporationsüberwachung, Abluft- und Abwasserkontrolle, Sachverständigenprüfung Strahlenschutzeinrichtungen, jährliche Unterweisung. Die Pflichten sind in §74 ff. StrlSchV detailliert.
Was kostet ein externer SSB für Nuklearmedizin oder Forschung?
Die Kosten richten sich nach Aktivität, Stoffart, Anzahl der Mitarbeitenden und Komplexität der Anlage. Für eine nuklearmedizinische Praxis mit Standard-Isotopen liegt die monatliche Pauschale typischerweise zwischen 350 € und 700 €. Forschungseinrichtungen mit komplexeren Setups projektbasiert. Details: preise.html.
Wie unterstützt der SSB bei einem Genehmigungsantrag?
Ein Genehmigungsantrag nach §12 StrlSchG umfasst Anlagenpläne, Personalqualifikationen, Strahlenschutzanweisung, Notfallplan, Nachweis der Entsorgungslogistik, Berechnungen zur Abschirmung und Kontamination. Ich unterstütze von der Antragsvorbereitung bis zur Inbetriebnahme — auch bei Erweiterungen bestehender Genehmigungen.
Wo liegt der USP gegenüber anderen externen SSB?
25+ Jahre Praxis an Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren (international), aktive Mitarbeit am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB BESSY). Das ist Forschungsreaktor- und Hochaktivitätserfahrung, die kaum ein Wettbewerber im klinischen oder Software-Segment vorzuweisen hat. Besonders relevant für Forschung, Universitäten und nukleare Stilllegung.
Können Sie auch bei HRQ (hochradioaktive Strahlenquellen) SSB sein?
Ja. Für hochradioaktive Strahlenquellen nach SEWD-Richtlinie gelten zusätzliche sicherungsrechtliche Anforderungen. Diese Tätigkeit decke ich mit der entsprechenden Fachkunde und passenden Sicherheitsbescheinigungen ab. Im Detail Gegenstand einer dedizierten Vereinbarung.