SSB für Tätigkeiten in fremden Anlagen
Externer Strahlenschutzbeauftragter für Personaldienstleister, Service- und Wartungsfirmen, deren Mitarbeitende in fremden Strahlenanlagen tätig sind. Inkl. Strahlenpass-Komplettverwaltung.
Was bedeutet „Tätigkeit in fremden Anlagen"?
§25 StrlSchG regelt die Beschäftigung von Personen in fremden Strahlenanlagen oder Einrichtungen — also dort, wo ein Unternehmen seine Mitarbeitenden zur Arbeit entsendet, ohne selbst Betreiber der Anlage zu sein. Klassischer Fall: Personaldienstleister, Wartungsfirmen, Servicetechniker, Zeitarbeit, Inspektoren.
Pflichten des entsendenden Unternehmens („Träger")
- SSB bestellen nach §70 StrlSchG (extern möglich)
- Behördenanzeige der Tätigkeit nach §25 Abs. 1 StrlSchG bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
- Strahlenpass für jede entsendete Person beim BfS beantragen (siehe strahlenpass.html)
- SSR-Nummer (Strahlenschutzregister) für jede Person
- Monatliche Dosimetrie über zugelassene Messstellen
- Dosis-Übertragung zwischen Träger und Beschäftigungsbetrieb (Anlage)
- Jährliche Unterweisung nach §63 StrlSchV — auch online möglich
- Mitarbeiterregister mit allen exponierten Personen, Fachkunden, Pass-Status
Werden diese Pflichten nicht erfüllt, drohen Bußgelder bis zu 50.000 € sowie der Verlust von Aufträgen, weil Anlagenbetreiber ohne gültige Nachweise keinen Zutritt gewähren.
Für wen ich arbeite
Was mich von der Konkurrenz unterscheidet
Bundesweite Betreuung — alle 16 Bundesländer
Für Personaldienstleister mit Mitarbeitenden in verschiedenen Bundesländern besonders relevant: Die zuständige Aufsichtsbehörde ist in der Regel die der Hauptniederlassung des Trägers, nicht des Einsatzorts. Sie haben also eine zentrale Behörde — mit mir als Koordinator.
Sind Sie Personaldienstleister mit exponierten Mitarbeitenden?
Ich rufe Sie zurück und schauen wir uns Ihre Situation gemeinsam an — Anzahl Mitarbeitende, Einsatzorte, bestehende Strahlenpässe. Sie wissen am Ende des Gesprächs, was es kosten würde.
Pauschale ab ~250 €/Monat · Mengenrabatt · keine Mindestlaufzeit
Häufige Fragen — SSB Fremde Anlagen
Was bedeutet §25 StrlSchG für Personaldienstleister?
§25 StrlSchG regelt die Beschäftigung von Personen in fremden Strahlenanlagen oder Einrichtungen. Wer Mitarbeitende dorthin entsendet (z.B. Personaldienstleister, Zeitarbeit, Servicefirmen), benötigt einen eigenen Strahlenschutzbeauftragten, ein gültiges Behördenverhältnis und einen Strahlenpass für jede entsandte Person. Die Dosis-Daten müssen zwischen Träger (Arbeitgeber) und Beschäftigungsbetrieb (Anlage) übertragbar sein.
Welche Pflichten habe ich als Personaldienstleister im Strahlenschutz?
Sie müssen einen SSB bestellen (extern möglich), Strahlenpässe für alle exponierten Mitarbeitenden führen, BfS-Registrierung und SSR-Nummer beantragen, monatliche Dosimetrie organisieren, jährliche Unterweisungen durchführen und der zuständigen Behörde die Tätigkeit anzeigen. Die zuständige Behörde ist meist die der Hauptniederlassung.
Wie funktioniert die Strahlenpass-Verwaltung für Fremdfirmen?
Sie erhalten ein komplettes Paket: Strahlenpass-Bestellung beim BfS, SSR-Nummer-Beantragung, Dosis-Eintragungen aus den Messstellen, Übertragung der Dosis zwischen Träger und Beschäftigungsbetrieb, jährliche Aktualisierung. Direkt bestellbar via strahlenpass.html — schon ab 10 €.
Was kostet ein externer SSB für Personaldienstleister?
Die Kosten richten sich nach Anzahl der exponierten Personen und Komplexität der betreuten Anlagen. Für kleinere Dienstleister mit unter 25 exponierten Personen liegt die monatliche Pauschale typischerweise zwischen 250 € und 600 €. Mengenrabatt für größere Personenzahlen. Details auf der Preise-Seite.
Welche Fachkunde wird benötigt?
Für Tätigkeiten in fremden Anlagen gilt §47 StrlSchV. Je nach Einsatzort (Röntgen, radioaktive Stoffe, Beschleuniger, Kernbrennstoff) sind unterschiedliche Fachkunden erforderlich (S1.1 bis S6.1). Pfeiffer Strahlenschutz verfügt über die Fachkunden für alle gängigen Einsatzbereiche — inkl. KKW-Stilllegung und Forschungsreaktoren.
Wie schnell sind alle Mitarbeitenden einsatzbereit?
Ein typischer Onboarding-Prozess (Strahlenpass + BfS-Registrierung + SSR-Nummer + Erstunterweisung + Dosimeter-Anmeldung) dauert ca. 2–4 Wochen pro Person. Bei Bestandsmitarbeitenden mit gültigem Pass geht es deutlich schneller. Bei dringenden Einsätzen ist eine Express-Bearbeitung möglich.
Funktioniert das auch bei kerntechnischen Anlagen / KKW?
Ja. Mit 25+ Jahren Praxis an Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren (u.a. HZB BESSY) bin ich speziell auf kerntechnische Anlagen vorbereitet — inkl. Stilllegungsprojekten, Inspektionen und Wartungseinsätzen. Dies ist der USP gegenüber den meisten anderen externen SSB.
Können bestehende Strahlenpässe übernommen werden?
Ja. Bestehende Strahlenpässe Ihrer Mitarbeitenden werden vollständig übernommen — inklusive bisheriger Dosisgeschichte. Die SSR-Nummer bleibt lebenslang bestehen, lediglich die Daten beim BfS werden auf den neuen Träger umgemeldet. Der Übergangsaufwand ist gering.