Externer Strahlenschutzbeauftragter (§70 StrlSchG) – seit 2008 in Berlin
Strahlenpass & SSR-Nummer
Strahlenpass kaufen und SSR-Nummer beantragen
Der Strahlenpass dokumentiert die berufliche Strahlenexposition jeder Person, die in fremden
Anlagen mit ionisierender Strahlung arbeitet. Die SSR-Nummer verknüpft diese Daten zentral
beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Beides aus einer Hand – inklusive Registrierung, Verwaltung und
Behördenkommunikation.
Auf einen Blick: Strahlenpass mit Hülle 10 €. Einmalige BfS-Registrierung inkl. SSR-Nummer ab 20 € pro Person (unbegrenzt gültig). Die
laufende Verwaltung des Strahlenpasses übernimmt der externe Strahlenschutzbeauftragte für ab
8 €/Quartal.
Ein Strahlenpass ist ein offizielles Dokument zur Nachverfolgung der individuellen
Strahlenexposition einer beruflich strahlenexponierten Person. Er wird vom Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) anerkannt und ist Voraussetzung für die fremdtätige Arbeit nach
§25 StrlSchG in Anlagen mit ionisierender Strahlung.
Der Strahlenpass wird vom Strahlenschutzbeauftragten geführt und enthält alle relevanten Eintragungen zur
Strahlenexposition: Messwerte aus der Personendosimetrie, Aufenthalte im Kontrollbereich, ärztliche
Untersuchungen und die Bestätigung der erforderlichen Strahlenschutz-Unterweisungen. So wird über die
gesamte Berufslaufbahn eine lückenlose Dokumentation sichergestellt.
Wer braucht einen Strahlenpass?
Personaldienstleister
Mitarbeiter, die in fremden Anlagen nach §25 StrlSchG eingesetzt werden
Servicetechniker
Externe Wartungs- und Reparaturkräfte in Kliniken oder Industrie
Forschungseinsätze
Externe Wissenschaftler und Techniker an Forschungsreaktoren oder Synchrotrons
Kraftwerks-Personal
Fremdfirmen-Mitarbeiter bei Revisionen oder Rückbau-Projekten
Definition
Was ist die SSR-Nummer?
Direktantwort
Die SSR-Nummer (Strahlenschutzregister-Nummer) ist eine eindeutige Identifikationsnummer
des Bundesamtes für Strahlenschutz. Sie verknüpft alle persönlichen Strahlenexpositionsdaten einer Person
und ist Voraussetzung für die Registrierung des Strahlenpasses und die Führung von
Dosiswerten über die gesamte berufliche Laufbahn.
Jede beruflich strahlenexponierte Person erhält genau eine SSR-Nummer, die ein Leben lang
gültig bleibt. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder einer Tätigkeit im Ausland behält die Person ihre
SSR-Nummer und damit den lückenlosen Nachweis aller Strahlenexpositionen. Die Nummer wird beim BfS beantragt
und ist im Strahlenpass dokumentiert.
Vergleich
Strahlenpass und SSR – wo liegt der Unterschied?
Strahlenpass und Strahlenschutzregister (SSR) ergänzen sich: Der Pass ist das physische Dokument, das SSR
die zentrale Datenbank dahinter.
Vergleich Strahlenpass und Strahlenschutzregister
Kriterium
Strahlenpass
Strahlenschutzregister (SSR)
Format
Physisches Dokument mit Hülle
Zentrale Datenbank beim BfS
Funktion
Vorlage bei Anlagen, Eintragung von Dosiswerten
Lebenslange Sammlung aller Expositionsdaten
Wer führt es?
Strahlenschutzbeauftragter (SSB)
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Verbindung
Verweist über die SSR-Nummer auf das Register
Verknüpft alle Strahlenpässe einer Person
Gültigkeit
Pass: alle 6 Jahre Re-Registrierung. BfS-Personenregistrierung: einmalig, unbegrenzt
Lebenslang, automatische Datenaktualisierung
Kosten
10 € (Pass), ab 20 € (BfS-Registrierung inkl. SSR-Nummer, einmalig)
Auf Wunsch — durch uns übernommen
Bestellung
Strahlenpass direkt bestellen
Hochwertiger Strahlenpass mit Schutzhülle, BfS-anerkannt. Bestellung mit allen notwendigen Eintragungsvorlagen
direkt über mich – inklusive Versand und auf Wunsch direkter Registrierung beim BfS.
Strahlenpass mit Hülle (Code S1)
Offizieller Strahlenpass nach BfS-Standard zur Dokumentation der beruflichen Strahlenexposition.
10€zzgl. Versand
✓BfS-anerkanntes Standardformat
✓Inklusive Schutzhülle
✓Auf Wunsch mit BfS-Registrierung inkl. SSR-Nummer (zusätzlich ab 20 €/Person)
✓Verwaltung durch externen SSB möglich (ab 8 €/Quartal)
📦 Versand & Lieferung
Versandkostenpauschale 4,90 € per DHL innerhalb Deutschlands. Bearbeitungszeit
1–2 Werktage, Lieferzeit 1–3 Werktage.
↩️ Rückgabe & Widerruf
Für ungeöffnete und nicht beim BfS registrierte Pässe gilt das gesetzliche
14-tägige Widerrufsrecht für Verbraucher nach § 355 BGB. Bereits bei der Behörde
registrierte Strahlenpässe sind von der Rückgabe ausgeschlossen, da mit Zuweisung der
SSR-Nummer eine personenbezogene Anfertigung entsteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Details in der Widerrufsbelehrung.
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Wählen Sie Anzahl und gewünschte Zusatzleistungen. Im nächsten Schritt geben Sie Lieferadresse
und Bezahlart (Karte, SEPA, PayPal, Klarna) ein — abgewickelt sicher über Stripe.
Was ist im Bestellprozess enthalten?
Versand des Strahlenpasses inkl. Hülle innerhalb weniger Werktage
Auf Wunsch Übernahme der einmaligen BfS-Registrierung der Person inkl. SSR-Nummer (+20 €, unbegrenzt gültig)
Optional: laufende Verwaltung durch den externen Strahlenschutzbeauftragten
Verwaltung
Strahlenpass-Verwaltung als Komplettservice
Die laufende Pflege des Strahlenpasses ist administrativ aufwändig: Eintragungen müssen aktuell gehalten,
Re-Registrierungen rechtzeitig vorgenommen und die Kommunikation mit dem BfS koordiniert werden. Als externer
Strahlenschutzbeauftragter übernehme ich diese Aufgaben für Personaldienstleister und Unternehmen komplett.
Diese Aufgaben übernehme ich für Sie
Beantragung & Erstausstellung des Strahlenpasses
Beantragung der SSR-Nummer beim BfS für jede neue Person
Erst-Registrierung des Strahlenpasses beim Bundesamt für Strahlenschutz
Pass-Re-Registrierung alle 6 Jahre vor Ablauf der Pass-Gültigkeit beim BfS
Aktualisierung der Eintragungen nach Tätigkeiten in Kontrollbereichen
Kommunikation mit dem BfS bei Rückfragen oder Änderungen
Archivierung & Aufbewahrung nach gesetzlichen Vorgaben
Die laufende Verwaltung kostet ab 8 € pro Quartal und Strahlenpass. Bei größeren
Mitarbeiter-Pools erstelle ich gerne ein individuelles Pauschalangebot.
Recht
Rechtliche Grundlagen für den Strahlenpass
Die Pflicht zur Führung eines Strahlenpasses ergibt sich aus dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
und der zugehörigen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Zentrale Vorschriften:
§25 StrlSchG – Beschäftigung in fremden Anlagen: Personen, die in fremden Anlagen tätig
sind, müssen einen Strahlenpass führen, in dem alle Strahlenexpositionen dokumentiert werden.
§170 StrlSchG – Strahlenschutzregister: Das BfS führt das zentrale Strahlenschutzregister
zur Erfassung der beruflichen Strahlenexposition.
§171 StrlSchG – SSR-Nummer: Vergabe und Verwendung der eindeutigen Identifikationsnummer.
Anlagenbetreiber sind verpflichtet, vor Beginn fremdtätiger Arbeiten den gültigen Strahlenpass und die
SSR-Nummer zu prüfen. Ohne diese Dokumente darf die Person nicht mit ionisierender Strahlung arbeiten.
Häufige Fragen
Antworten zu Strahlenpass & SSR-Nummer
Wer braucht einen Strahlenpass?
Einen Strahlenpass benötigt jede Person, die als beruflich strahlenexponierte Person in fremden Anlagen
mit ionisierender Strahlung tätig ist (§25 StrlSchG). Das betrifft insbesondere Mitarbeiter
von Personaldienstleistern, externe Techniker, Servicekräfte und Wartungspersonal in Kernkraftwerken,
Forschungseinrichtungen, Kliniken oder Industriebetrieben mit Strahlenanwendungen.
Was ist eine SSR-Nummer?
Die SSR-Nummer ist die Strahlenschutzregister-Nummer, eine eindeutige Identifikationsnummer
des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Sie verknüpft alle persönlichen Strahlenexpositionsdaten einer
beruflich strahlenexponierten Person und wird benötigt, um Strahlenpässe zu registrieren und Dosiswerte
über die gesamte Berufslaufbahn nachvollziehbar zu führen.
Wie lange ist ein Strahlenpass gültig?
Die BfS-Registrierung der Person (mit SSR-Nummer) ist einmalig und unbegrenzt gültig. Der Strahlenpass als Dokument muss alle 6 Jahre
beim Bundesamt für Strahlenschutz neu registriert werden. Ohne gültige Registrierung darf der Strahlenpass
für fremdtätige Arbeiten nach §25 StrlSchG nicht verwendet werden.
Was kostet ein Strahlenpass?
Ein Strahlenpass mit Hülle kostet 10 € zuzüglich Versand. Die einmalige BfS-Registrierung
der Person inklusive SSR-Nummer liegt bei ab 20 € pro Person und ist unbegrenzt
gültig. Die alle 6 Jahre fällige Pass-Re-Registrierung sowie die laufende Verwaltung kosten
ab 8 € pro Quartal.
Was ist der Unterschied zwischen Strahlenpass und Strahlenschutzregister?
Der Strahlenpass ist das physische Dokument, das bei der jeweiligen fremden Anlage
vorgelegt wird. Das Strahlenschutzregister (SSR) ist die zentrale Datenbank des BfS,
in der alle Dosiswerte gesammelt werden. Die SSR-Nummer ist die Verknüpfung zwischen Person und Datenbank
– sie ist Voraussetzung für die Registrierung des Strahlenpasses.
Was passiert ohne Strahlenpass?
Ohne gültigen Strahlenpass darf eine fremdtätige Person nach §25 StrlSchG nicht in fremden Anlagen mit
ionisierender Strahlung tätig werden. Anlagenbetreiber sind verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten den
Strahlenpass und die zugehörige SSR-Nummer zu prüfen. Verstöße können zu Bußgeldern und Stilllegung der
Anlage führen.
Kann ich den Strahlenpass selbst beim BfS registrieren?
Grundsätzlich ja, aber das Registrierungsverfahren ist administrativ aufwändig und erfordert die
Koordination mit dem Strahlenschutzbeauftragten. Pfeiffer Strahlenschutz übernimmt die komplette
Verwaltung des Strahlenpasses inklusive Registrierung, Aktualisierung der Eintragungen und Kommunikation
mit dem BfS – das erspart Personaldienstleistern und Unternehmen den gesamten administrativen Aufwand.
Ist der Strahlenpass-Service bundesweit verfügbar?
Ja, der Strahlenpass-Service ist in allen 16 Bundesländern verfügbar:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen. Der Versand erfolgt zentral aus Berlin. Die BfS-Registrierung ist
bundesländer-unabhängig, da das Bundesamt für Strahlenschutz bundesweit zuständig ist.